Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

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Angebot von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

  • Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Autorisierter Techniker für Arbeitsschutz; Sicherheit - technische Dienstleistungen im Rahmen des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. über Arbeitsschutz.
  • Bildung und Ausbildung, Organisation und Durchführung von Kursen, Schulungen und Seminaren im Rahmen der erteilten Genehmigungen speziell:
    • Sicherheit am Arbeitsplatz und festgelegte Arbeitsbedingungen
    • leitendes Personal
    • Personal für den Betrieb, die Wartung und die Reparatur von Fahrzeugen
    • Arbeitnehmer für Arbeiten in der Höhe und über freier Tiefe Gerüstbauer
    • Bedienung von Motorkarren
  • risikobewertung
    • Erstellung der Arbeitsschutzdokumentation in dem für ein bestimmtes Unternehmen erforderlichen Umfang und gemäß den geltenden Vorschriften
    • Sicherheitsbeauftragter für das Bauwesen gemäß der Regierungsverordnung Nr. 396/2006 Slg.

Angebot von Dienstleistungen von Auftragnehmern im Bereich des Katastrophenschutzes:

  • Beratung im Katastrophenschutz
  • Vorbereitung von Führungskräften und anderem Personal auf den Katastrophenschutz
  • Bearbeitung der gesetzlichen Dokumentation des Arbeitgebers im Bereich des Katastrophenschutzes
  • Vorbereitung der Arbeitnehmer auf den Selbstschutz und die gegenseitige Hilfeleistung

Darüber hinaus unterstützen wir juristische und natürliche Personen bei der Verhandlung und Lösung von Zwischenfällen (schwere Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten, Unfälle und Ausfälle von technischen Anlagen), auch gegenüber Kontrollbehörden (Arbeitsinspektion usw.).

Wir sind spezialisiert auf die professionelle Unterstützung und Zusammenarbeit mit externen Auditoren bei der Einführung von Managementsystemen nach den Normen ISO 90000; 14 000; 18 000, insbesondere von Sicherheitsmanagementsystemen nach OHSAS 18 000 und BS 8800. Diese Dienstleistung wird unseren Vertragspartnern als Teil des Basisdienstleistungspakets angeboten.

Mittel der Dienstleistungserbringung:

1. einmalig - auf der Grundlage eines Auftrags wird eine einmalige Dienstleistung erbracht, eine spezifische Dienstleistung

2. umfassend - die Dienstleistungen werden im Rahmen eines laufenden Vertrags für das ganze Jahr gegen ein pauschal vereinbartes Entgelt erbracht

Gründe für die Bereitstellung von Arbeitsschutz-, Brandschutz- und Katastrophenschutzdiensten für Arbeitnehmer in umfassender Weise - auf der Grundlage von Auftragnehmern

  • Eine der Grundvoraussetzungen für den Erfolg eines Unternehmens in allen Geschäftsbereichen ist die Sorge um die Mitarbeiter. Indem ein Unternehmen diesen Bereichen die gebührende Aufmerksamkeit schenkt, verringert es die Möglichkeit, das Leben, die Gesundheit und das Eigentum von Menschen zu gefährden, und wirkt sich gleichzeitig positiv auf das Sicherheits- und Fürsorgeempfinden der Mitarbeiter aus, was sich in einem höheren Engagement der Mitarbeiter und letztlich in einer höheren Arbeitsproduktivität niederschlägt. Es geht in erster Linie um die Durchführung von Analysen potenzieller Bedrohungen und Risiken, die Gewährleistung von Prävention, Schulungen, Inspektionen und die Bearbeitung relevanter Unterlagen durch ein kompetentes Unternehmen, für das die oben genannten Bereiche im Vordergrund stehen und das über kompetente und erfahrene Mitarbeiter verfügt. Die Beteiligung und Vertretung des Unternehmens spielt auch bei Inspektionen durch die Arbeitsaufsichtsbehörde, die staatliche Brandinspektion und andere eine sehr wichtige Rolle.
  • Arbeitsschutz, Brandverhütung und Katastrophenschutz können auch kurzfristig auf routinemäßige Weise im Arbeitsprozess sichergestellt werden. Diese Art der Arbeitnehmersicherung - auf Risiko zu arbeiten und zu glauben, dass nichts passieren kann - ist so lange gut, bis ein Sach-, Gesundheits- oder gar Lebensschaden eintritt. Dies kann letztlich eine ernsthafte Bedrohung für die Existenz des Unternehmens und strafrechtliche Sanktionen gegen die rechtlich Verantwortlichen bedeuten. Die Strafen für Pflichtverletzungen reichen bis zu 30 000 €, im Bereich des Arbeitsschutzes bis zu 15 000 €, im Bereich des Brandschutzes bis zu 10 000 € und im Bereich des Katastrophenschutzes bis zu 10 000 €. Die zuständigen Behörden sind jedoch berechtigt, bereits auf der Grundlage einer durchgeführten Inspektion Sanktionen zu verhängen.
  • nicht jedes Unternehmen ist wirtschaftlich so stark, dass es sich leisten kann, Vollzeitmitarbeiter zu beschäftigen, die in allen gesetzlich vorgeschriebenen Bereichen kompetent sind. Die einschlägigen Rechtsvorschriften sehen daher vor, dass die oben genannten Bereiche von Auftragnehmern über eine zugelassene Organisation erbracht werden können.