Revisionen der Schornsteine

Inspektion und Reinigung von Schornsteinen (Abgasen), Revisionen und Genehmigungen von Schornsteinen, Professionelle Überprüfung von Schornsteinen, Messung von Abgasen, Beratung

Wir bieten unsere Dienstleistungen nur für Firmenkunden an

Die Verordnung Nr. 401/2007 Slg. des Innenministeriums der Slowakischen Republik Republik auferlegt Verpflichtungen für den Betreiber nicht nur beim Bau, sondern auch beim Betrieb von Schornsteinaufbauten nach § 20 wie folgt
  • Der Schornstein muss in einem guten technischen Zustand gehalten werden und seine regelmäßige Überprüfung und Reinigung muss sichergestellt sein.
  • Der Schornstein muss während der Betriebszeit mindestens zu folgenden Zeitpunkten gereinigt und überprüft werden:
    • wenn Geräte mit einer Gesamtwärmeleistung von bis zu 50 kW an den Schornsteinkörper angeschlossen sind, einmal pro:
      • vier Monate, wenn Geräte für feste oder flüssige Brennstoffe an den Schornstein angeschlossen sind
      • sechs Monate, wenn an den Schornstein Geräte für gasförmige Brennstoffe angeschlossen sind und der Schornstein nicht ausgekleidet ist
      • zwölf Monate, wenn an den Schornstein Geräte für gasförmige Brennstoffe angeschlossen sind und der Schornstein ausgekleidet ist
    • wenn Geräte mit einer Gesamtwärmeleistung von mehr als 50 kW an den Schornsteinkörper angeschlossen sind, einmal pro:
      • zwei Monate, wenn Geräte für feste oder flüssige Brennstoffe an den Schornstein angeschlossen sind
      • sechs Monate, wenn an den Schornstein Geräte für gasförmige Brennstoffe angeschlossen sind
  • Der Schornstein, an den ein Gasfeuerungsgerät des Typs C angeschlossen ist, muss während des Betriebs mindestens einmal jährlich überprüft und gereinigt werden
  • Ein Schornstein, an den eine Feuerstätte für feste Brennstoffe, eine Feuerstätte für flüssige Brennstoffe oder eine Feuerstätte für gasförmige Brennstoffe angeschlossen ist und der seit der anderen Reinigung und Überprüfung länger als die in Absatz 2 Buchstabe a) und b) festgelegte Frist nicht in Betrieb war, muss bis zur Wiederinbetriebnahme nicht überprüft und gereinigt werden; vor der Inbetriebnahme ist er zu überprüfen und zu reinigen.
  • In gelegentlich genutzten Gebäuden ist der Schornstein mindestens alle zwei Jahre zu reinigen und zu überprüfen.
  • Ruß und Kondensat, die sich im Sammelteil des Schornsteins angesammelt haben, müssen bei jeder Reinigung des Schornsteins entfernt werden.
  • Das Gerät muss innerhalb der vom Hersteller in den Begleitunterlagen des Geräts angegebenen Fristen gereinigt werden. Ist dieser Zeitraum in den Unterlagen nicht angegeben oder fehlen solche Unterlagen, muss das Gerät innerhalb der in Absatz 2 genannten Fristen gereinigt werden.