Inspektion und Reinigung von Schornsteinen (Abgasen), Revisionen
und Genehmigungen von Schornsteinen, Professionelle Überprüfung von
Schornsteinen, Messung von Abgasen, Beratung
Wir bieten unsere Dienstleistungen nur für
Firmenkunden an
Die Verordnung Nr. 401/2007 Slg. des Innenministeriums der Slowakischen
Republik Republik auferlegt Verpflichtungen für den Betreiber nicht nur beim
Bau, sondern auch beim Betrieb von Schornsteinaufbauten nach § 20 wie folgt
- Der Schornstein muss in einem guten technischen Zustand gehalten werden
und seine regelmäßige Überprüfung und Reinigung muss sichergestellt
sein.
- Der Schornstein muss während der Betriebszeit mindestens zu folgenden
Zeitpunkten gereinigt und überprüft werden:
- wenn Geräte mit einer Gesamtwärmeleistung von bis zu 50 kW an
den Schornsteinkörper angeschlossen sind, einmal pro:
- vier Monate, wenn Geräte für feste oder flüssige
Brennstoffe
an den Schornstein angeschlossen sind
- sechs Monate, wenn an den Schornstein Geräte für
gasförmige
Brennstoffe angeschlossen sind und der Schornstein nicht
ausgekleidet ist
- zwölf Monate, wenn an den Schornstein Geräte für
gasförmige
Brennstoffe angeschlossen sind und der Schornstein
ausgekleidet ist
- wenn Geräte mit einer Gesamtwärmeleistung von mehr als 50 kW an
den Schornsteinkörper angeschlossen sind, einmal pro:
- zwei Monate, wenn Geräte für feste oder flüssige
Brennstoffe
an den Schornstein angeschlossen sind
- sechs Monate, wenn an den Schornstein Geräte für
gasförmige
Brennstoffe angeschlossen sind
- Der Schornstein, an den ein Gasfeuerungsgerät des Typs C angeschlossen
ist,
muss während des Betriebs mindestens einmal jährlich überprüft und
gereinigt
werden
- Ein Schornstein, an den eine Feuerstätte für feste Brennstoffe, eine
Feuerstätte für flüssige Brennstoffe oder eine Feuerstätte für
gasförmige
Brennstoffe angeschlossen ist und der seit der anderen Reinigung und
Überprüfung länger als die in Absatz 2 Buchstabe a) und b) festgelegte
Frist
nicht in Betrieb war, muss bis zur Wiederinbetriebnahme nicht überprüft
und
gereinigt werden; vor der Inbetriebnahme ist er zu überprüfen und zu
reinigen.
- In gelegentlich genutzten Gebäuden ist der Schornstein mindestens alle
zwei
Jahre zu reinigen und zu überprüfen.
- Ruß und Kondensat, die sich im Sammelteil des Schornsteins angesammelt
haben, müssen bei jeder Reinigung des Schornsteins entfernt werden.
- Das Gerät muss innerhalb der vom Hersteller in den Begleitunterlagen des
Geräts angegebenen Fristen gereinigt werden. Ist dieser Zeitraum in den
Unterlagen nicht angegeben oder fehlen solche Unterlagen, muss das Gerät
innerhalb der in Absatz 2 genannten Fristen gereinigt werden.