Gegenstand der fachlichen Prüfung - Revision
1. Verteilerschrank - Verteileranlagen, bei denen alle Geräte mit
den Tragwerken eine Einheit bilden, die in der Produktionsstätte montiert
und geprüft wird. Je nach Ausführung werden die Schaltanlagen unterteilt in:
- öffnen /rahmen/
- Paneel
- Kleiderschrank
- Tunnel
- gekapselt
2. Schalttafel - eine kleine Niederspannungsschalttafel, die
direkt an der tragenden Basis /Wandfläche/ befestigt oder in die Wand
eingelassen ist
3. Elektrischer Verteilerkern - Verteilungsanlage, die eine
Konstruktion für die Lagerung, Abzweigung und Abdeckung von vertikalen
Leitungen umfasst. Es kann auch die notwendigen Geräte zur Erkennung,
Steuerung, Stromversorgung usw. enthalten. Umspannwerke und Verteilerkerne
werden unterteilt in:
- je nach Instrumentierung standardisiert oder mit optionaler Befüllung
- Die Prüfung von Verteilungsanlagen beginnt mit den Anschlussklemmen und
endet mit den Ausgangsklemmen, z.B. Messgeräteklemmen, an denen der
Ausgangsstromkreis angeschlossen ist.
Beschreibung der Revisionsarbeiten
1. Einführende Arbeiten
Meldung an den Betreiber, Erledigung der Einreiseformalitäten, Auffinden der für
den Betrieb der zu überprüfenden Anlage verantwortlichen Person und Besprechung
des Revisionsplans. Aufnahme neuer Anlagen in die Aufzeichnungen des Betreibers
Anlagen, die in Betrieb genommen werden, und Streichung stillgelegter Anlagen
aus dem Revisionsplan des Betreibers. Einarbeitung in die Betriebs- und
Sicherheitsmaßnahmen, Dokumentation und deren Verfügbarkeit. Überprüfung der
Einhaltung der von den Arbeitsschutz- und Aufsichtsbehörden auferlegten
Maßnahmen. Überprüfung der Qualifikation des für den Betrieb verantwortlichen
Personals. Überprüfung der Kenntnisse der Benutzer, Kontrolle der rechtzeitigen
Durchführung von Schulungen und regelmäßigen Prüfungen. Überprüfung der
Genehmigungen der natürlichen und juristischen Personen, die die geprüften
Reparaturen der Verteilungsanlagen durchführen. Prüfung des Berichts über die
erste Inspektion. umwelt. Art und Weise und Möglichkeit der Abschaltung des
elektrischen Betriebsmittels oder eines Teils davon.
2. Durchführung der Revision
Für jeden Punkt in dieser Gruppe wird eine Beschreibung der
Tätigkeit gegeben:
1. Äußere Sichtprüfung
- 1.1 Prüfung des Standorts des Geräts - Bewertung des Standorts, der
Umgebung und
der äußeren Sauberkeit, Maßnahmen zur Montage auf brennbaren Oberflächen,
Handhabungsbereich, Höhe über dem Boden, Zugänglichkeit, Schutzgehäuse,
Schutzschrank.
- 1.2 Prüfung der Konstruktion des Geräts - Bewertung der
Konstruktionsmaterialien
und der Nichtbrennbarkeit.
- 1.3 Prüfung der Kennzeichnung - Prüfung, ob das Gerät über ein
Produktionsetikett, eine Serienkennzeichnung, Warn- und Sicherheitstafeln,
eine
Kennzeichnung der Schaltstellungen der Schalter, entsprechende Farben der
Lichtsignale und Tasten verfügt, ob die Stromkreise dauerhaft, deutlich und
lesbar gekennzeichnet sind.
- 1.4 Prüfung des Schutzes der Abdeckung - Bewertung der Abdeckung in
Bezug auf
die Umgebung und gegen Berührung mit stromführenden Teilen.
- 1.5 Prüfung des Schutzes gegen mechanische Beschädigung - Beurteilung
der
Abdeckungen, ihrer Befestigung, ihrer mechanischen Festigkeit und
Unversehrtheit.
- 1.6 Prüfung des Korrosionsschutzes - Bestimmung des Ausmaßes der
Korrosion und
des Zustands der Schutzschichten.
2. Interne Sichtprüfung
- 2.1 Überprüfung der Anschlüsse - Überprüfung auf Einhaltung der
Sicherheits- und
Wirtschaftlichkeitsanforderungen, Dimensionierung und Absicherung,
Kennzeichnung.
- 2.2 Inspektion der Anordnung - Überprüfung der korrekten Betriebslage
und der
ordnungsgemäßen Befestigung der Geräte, Zugänglichkeit der Geräte.
- 2.3 Prüfung der Kennzeichnung - Beurteilung der Kennzeichnung der
Eingangsklemmen am Hauptschalter, der dem Hauptschalter vorgeschalteten
Geräte,
der Schutzklemmen, der blanken und isolierten Leiter /einschließlich ihrer
Farbkennzeichnung/. Prüfung der Kennzeichnung der Geräte gemäß der
Dokumentation, der Stromkreise /Schaltziele/, der zugehörigen Stromkreise,
der
Schutzleiter auf der Schutzsammelschiene mit ihrer Verbindung zu den
äußersten
Leitern, der Steuer- und Schutzgeräte, der Klemmen und der Klemmleisten.
- 2.4 Kontrolle der Absicherung - es werden der Wert der
Sicherungselemente und
der Kontaktbegrenzungsringe, die Stromwerte in den einzelnen Phasen
desselben
Stromkreises, die mechanische Beschädigung der Sicherungselemente, die
Selektivität der Absicherung, die Erwärmung der Leiter und der Verbindungen
geprüft.
- 2.5 Prüfung des Berührungsschutzes - die Konstruktion der äußeren
Schutzklemme
wird beurteilt. Prüfung, ob die Bedienteile für die manuelle Betätigung aus
Isolierstoff bestehen, Prüfung des Schutzes durch Abdeckungen, des
Anschlusses
an den Schutzkreis, der Art des Anschlusses der Leiter an die Klemmen, des
Querschnitts des Schutzleiters und der Trennbarkeit von PE-N für SNV.
- 2.6 Prüfung des Korrosionsschutzes - der Zustand des Schutzüberzugs
und das
Ausmaß der Korrosion werden geprüft.
- 2.7 Prüfung der Gebrauchstauglichkeit - die Aufrechterhaltung der
Eigenschaften
und Funktionen im Betrieb, die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsauslösung,
der
Signalkonditionierung, der Kompensationseinrichtungen, der Zustand der
Absicherung/Schaltung und der Steuerungen/Geräte werden beurteilt.
3. Abschluss der fachlichen Prüfung - Revision
- 1. Gespräche mit dem Betreiber oder Eigentümer
Erörterung des Verfahrens zur Beseitigung von Mängeln vor Ort, Festlegung
der Bedingungen für einen weiteren sicheren und wirtschaftlichen Betrieb.
- 2. Aufzeichnungen
Anfertigung eines Protokolls über den bei der Inspektion festgestellten
Zustand. Protokollierung der Feststellung des Fortschritts der Arbeiten zur
Beseitigung der festgestellten Mängel unter Angabe der für den weiteren
sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Bedingungen.
Aufzeichnung der Termine für weitere notwendige Inspektionen und der Fristen
für die Beseitigung der festgestellten Mängel.
- 3. Übermittlung des Inspektionsprotokolls
Der Bericht über die regelmäßige Inspektion der Verteilungsanlage wird der
für den Betrieb verantwortlichen Person in mindestens drei gleichwertigen
Exemplaren ausgehändigt, wobei der Empfang dieses Dokuments schriftlich
bestätigt werden muss.