Revisionen von Elektrogeräten, Elektroanlagen

Gegenstand der fachlichen Prüfung - Revision

1. Blitzableiter - eine Vorrichtung, die vor Blitzeinschlägen schützt, indem sie atmosphärische Entladungen oder atmosphärische Elektrizität außerhalb des Gebäudes ableitet.

Beschreibung der Revisionsarbeiten

1. Einführende Arbeiten

Meldung beim Betreiber, Erledigung der Einreiseformalitäten, Ermittlung der für den Betrieb der zu prüfenden Anlage verantwortlichen Person und Besprechung des Prüfplans. Aufnahme von neu in Betrieb genommenen Blitzstromableitern in die Aufzeichnungen des Betreibers und Streichung von stillgelegten Blitzstromableitern aus dem Prüfplan des Betreibers. Einarbeitung in die Dokumentation und deren Verfügbarkeit. Überprüfung der Einhaltung der von den Arbeitsschutz- und Aufsichtsbehörden auferlegten Maßnahmen. Überprüfung der Berechtigungen der natürlichen und juristischen Personen, die Reparaturen an den zu überprüfenden Blitzableitern durchführen. Prüfung des Erstinspektionsberichts.

2. Durchführung der Revision

Für jeden Punkt in dieser Gruppe wird eine Beschreibung der Tätigkeit gegeben:

1. Äußere Sichtprüfung - Inspektion im Geltungsbereich gemäß der gültigen STN

3. Abschluss der fachlichen Prüfung - Revision

  • 1. Discussions with the operator or owner
    Erörterung der Nachbesserungsverfahren vor Ort, Festlegung der Bedingungen für einen weiteren sicheren und wirtschaftlichen Betrieb.
  • 2. Records
    Anfertigung eines Protokolls über den bei der Inspektion festgestellten Zustand. Protokollierung der Festlegung des Verfahrens zur Behebung der festgestellten Mängel unter Angabe der für den weiteren sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Bedingungen. Aufzeichnung der Termine für weitere notwendige Inspektionen und der Fristen für die Beseitigung der festgestellten Mängel.
  • 3. Submission of the inspection record
    Der Bericht über die wiederkehrende Prüfung der Verteilungsanlagen wird in mindestens drei gleichwertigen Exemplaren der für den Betrieb verantwortlichen Person ausgehändigt, die den Erhalt dieses Dokuments schriftlich bestätigt.