Revisionen von Elektrogeräten, Elektroanlagen

Gegenstand der fachlichen Prüfung - Revision

1. Stromkreis - ist ein Stromkreis, der mit einem separaten Leistungsschalter ausgestattet ist, durch den elektrischer Strom fließen kann. Je nach Bauart werden die Schaltanlagen unterteilt in:

2. Beleuchtungsstromkreis - ist ein stromführender Stromkreis für den festen Anschluss von Leuchten oder Leuchten, die mit Steckdosen verbunden sind, die durch Schalter gesteuert werden.

3. Steckdosenstromkreis - einphasig oder dreiphasig, mit Steckdosen zum Anschluss von Geräten.

4. Gerätestromkreis - einphasig oder dreiphasig, für den festen Anschluss von Geräten bestimmt.

Die Prüfung des Stromkreises beginnt an den Ausgangsklemmen der Versorgungseinrichtung und endet an den Eingangsklemmen des Verbrauchers. Der Stromkreis umfasst alle Installations- und Steuergeräte /Installationsdosen, Steckdosen, Schalter, Regler usw./, die von diesem Stromkreis versorgt werden.

In Bezug auf die Sicherheit unterteilen wir die Räumlichkeiten in folgende Kategorien:

  • sichere Bereiche - sichere Bereiche sind solche, die das Risiko eines Stromschlags verringern
  • gefährliche Bereiche - gefährliche Bereiche sind Bereiche, in denen entweder ein ständiges oder vorübergehendes Risiko eines elektrischen Schlags unter dem Einfluss der Umgebung besteht
  • Besonders gefährliche Bereiche - Besonders gefährliche Bereiche sind Bereiche, in denen besondere Umstände oder Umwelteinflüsse die Gefahr eines elektrischen Schlages erhöhen

Beschreibung der Revisionsarbeiten

1. Einführende Arbeiten

Meldung beim Betreiber, Erledigung der Einreiseformalitäten, Ermittlung der für den Betrieb der zu überprüfenden Anlage verantwortlichen Person und Besprechung des Überprüfungsplans. Aufnahme neuer Anlagen in die Aufzeichnungen des Betreibers, die in Betrieb genommen werden, und Streichung stillgelegter Anlagen aus dem Überprüfungsplan des Betreibers. Einweisung in den Betrieb und die Sicherheitsvorkehrungen, die Dokumentation und deren Verfügbarkeit. Überprüfung der Einhaltung der von den Arbeitsschutz- und Aufsichtsbehörden vorgeschriebenen Maßnahmen. Überprüfung der Qualifikation des für den Betrieb verantwortlichen Personals. Überprüfung der Kenntnisse der Benutzer, Überprüfung der Ausbildung und der regelmäßigen Prüfungen. Überprüfung der Genehmigungen der natürlichen und juristischen Personen, die Reparaturen an der zu inspizierenden Umspannanlage durchführen. Prüfung des Berichts über die erste Inspektion. Protokoll über die Umweltbestimmung. Methode und Möglichkeit der Abschaltung der elektrischen Ausrüstung oder eines Teils davon. Erörterung der Wechselwirkung zwischen der Arbeit des Inspektionstechnikers und der Produktionstätigkeit des Betreibers.

2. Durchführung der Revision

Für jeden Punkt in dieser Gruppe wird eine Beschreibung der Tätigkeit gegeben:

1. Äußere Sichtprüfung

  • 1.1 Inspektion der Platzierung - Bewertung der Verdrahtung, der Installation, der Steuer- und Sicherungsgeräte in Bezug auf andere Geräte, Wartungsfähigkeit, Lesbarkeit der Daten. Installationskasten, Höhe der Geräteplatzierung, Kreuzung und Übereinstimmung der Verkabelung mit anderen Geräten, Höhe und Platzierung der blanken Verkabelung. Entfernung der Außenleitungen von Straßen und Leitungen aller Art, von landwirtschaftlichen Gebäuden und Anlagen, von öffentlichen Bereichen.
  • 1.2 Prüfung der Installation - die Installation elektrischer Anlagen an der Oberfläche, unter Putz, auf brennbaren Untergründen, in Boden- und Deckenkonstruktionen, im Erdreich, in der Luft ist zu beurteilen.
  • 1.3 Prüfung der Konstruktion - geprüft werden Bauwerksdurchführungen, Wände, Abstände von Befestigungen und Halterungen, Kabelkanal- und Schachtbefestigungen, Schutz gegen Brandausbreitung, Befestigung von Geräten, Bögen und Abzweigungen.
  • 1.4 Prüfung der äußeren Einflüsse - Schutz gegen mechanische Beschädigung, Wärmestrahlung, Erwärmung und Belüftung werden geprüft.
  • 1.5 Prüfung der Anschlüsse - die Art und Weise des Anschlusses elektrischer Geräte, die Verlegung der Leitungen zu den elektrischen Geräten, Verteilerkästen und Verteilertafeln werden geprüft.
  • 1.6 Inspektion der Kennzeichnung - die Schaltflächen der Geräte, externe Steueranschlüsse und Typenschilder werden inspiziert.
  • 1.7 Prüfung der Abdeckungen - Prüfung der Abdeckungen von Verriegelungs-, Steuer- und Installationsgeräten.
  • 1.8 Inspektion des Berührungsschutzes - Überprüfung der Unversehrtheit des Schutzkreises, des Schutzverbundes und der Schutzleiterverbindungen.
  • 1.9 Prüfung des Korrosionsschutzes - Prüfung des Zustands der Schutzbeschichtung und Feststellung des Ausmaßes der Korrosion.

2. Interne Sichtprüfung

  • 2.1 Prüfung des PND-Schutzes - die Unversehrtheit des Schutzkreises, des Schutzverbundes, der Verbindungen und der Schutzleiteranschlüsse werden geprüft.
  • 2.2 Prüfung der Absicherung - die Größe der Absicherungselemente wird mit dem Querschnitt der Leiter verglichen.
  • 2.3 Prüfung der Gebrauchstauglichkeit - Prüfung der Funktion und der Erhaltung der Geräteeigenschaften, des Zustandes der Anschluss- und Verbindungsleiter /einschließlich Zubehör/ werden geprüft.

3. Abschluss der fachlichen Prüfung - Revision

  • 1. Gespräche mit dem Betreiber oder Eigentümer
    Erörterung der Nachbesserungsverfahren vor Ort, Festlegung der Bedingungen für einen weiteren sicheren und wirtschaftlichen Betrieb.
  • 2. Aufzeichnungen
    Anfertigung eines Protokolls über den bei der Inspektion festgestellten Zustand. Protokollierung der Feststellung des Fortschritts der Arbeiten zur Beseitigung der festgestellten Mängel unter Angabe der für einen weiteren sicheren und wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Bedingungen. Aufzeichnung der Termine für weitere notwendige Inspektionen und der für die Beseitigung der festgestellten Mängel gesetzten Fristen.
  • 3. Übermittlung des Inspektionsprotokolls
    Der Bericht über die wiederkehrende Prüfung der Verteilungsanlagen ist der für den Betrieb verantwortlichen Person mindestens in dreifacher Ausfertigung vorzulegen, wobei der Empfang dieses Dokuments schriftlich zu bestätigen ist.